VK Informatik GmbH


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AGBs

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  • Lieferfristen

Die Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde. In jedem Fall gewährt der Käufer der Firma VK Informatik GmbH eine Nachlieferfrist von 4 Wochen unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen seitens des Käufers.

  • Zahlungskonditionen

Die Zahlungsfrist beträgt für im HR eingetragene Firmen grundsätzlich 10 Tage netto ab Erhalt der Rechnung. Neukunden und Privatpersonen nur gegen Nachnahme, Vorkasse oder Bar bei Abholung. Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Preisänderungen infolge Kursschwankungen und Zwischenverkauf bleiben jederzeit vorbehalten.

  • Rücktritt

Bei Aenderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, welche nach Vertragsabschluss bekannt wird oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist die Firma VK Informatik GmbH auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach Ihrem Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Sämtliche mit dem Vorgehen der VK Informatik GmbH anfallenden Kosten trägt der Käufer. Im Falle des ertragsrücktrittes behält sich die VK Informatik GmbH vor, die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern Art.214Abs.3OR

  • Eigentumsvorbehalt

Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Firma VK Informatik GmbH. Sie ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern. Der Käufer gibt der VK Informatik GmbH hiermit das ausdrückliche Einverständnis, diese Eintragung zu verlangen.

  • Gewährleistung

Anstelle einer Gewährleistung nach Art. 197ff OR wird die Ware mit Fabrikgarantie geliefert. VK Informatik GmbH gewährt dem Käufer die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber dem Hersteller zusteht. Dies gilt auch für alle Ersatzteile, welche in die Ware eingebaut werden. Ist VK Informatik GmbH selber Hersteller von PC`s beträgt die Fabrikgarantie für Neugeräte 12 Monate ab Lieferdatum (grundsätzlich keine Garantie auf Abverkaufsware ). Für die Harddisks solcher Geräte gewährt VK Informatik GmbH dem Käufer wiederum die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber dem Hersteller zusteht. Während der Garantiezeit auftretende Mängel, welche nicht vom Käufer zu vertreten sind, werden von VK Informatik GmbH nach eigener Wahl gratis repariert oder ersetzt unter der Voraussetzung, dass der Käufer diese zu seinen Lasten zum Firmendomizil der VK Informatik GmbH spediert. Dienstleistungen vor Ort beim Käufer sind kostenpflichtig. Ersetzt VK Informatik GmbH als Hersteller während der Garantiefrist ein Teil, so gewährt sie auf dem Ersatzteil eine Garantie von drei Monaten ab Einbau. Die Garantie der Ware bleibt davon unberührt, insbesondere wird diese nicht unterbrochen, beginnt nicht neu zu laufen und wird nicht verlängert. Jede weitere Haftung der VK Informatik GmbH und ihrer Hilfspersonen insbesondere für mittelbaren und unmittelbaren Schaden sowie Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Zudem lehnt VK Informatik GmbH jegliche Haftung für Datenzerstörung und Verlust bei Behebung von Mängel ab. Garantiezusicherungen von Herstellern (der Ware beiliegende Garantiekarten etc.) begründen keinen Anspruch des Käufers gegen VK Informatik GmbH.

  • Rückbehalt des Kaufpreises und Verrechnung

Die Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.AusschlussAnders lautende allgemeine und/oder vertragliche Bedingungen gelten nur, wenn sie von VK Informatik GmbH schriftlich anerkannt sind. Werden anders lautende Bedingungen in der Bestellung genannt so verpflichten sie VK Informatik GmbH nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche Anerkennung!

  • Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtstand ist Bern. Es kommt schweiz. Recht zur Anwendung.Bern 5. November 1997

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